Das neue VHB 2008 - Vergabe und Vertrag am Bau

Das neue VHB 2008 - Vergabe und Vertrag am Bau
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Das neue VHB 2008 - Vergabe und Vertrag am Bau

04.08.2008
Das öffentlich rechtliche Bauen hat seine geistigen Anbindungen zu VOB und VHB. Das "V" hat sich dabei historisch gewandelt. Vom einfachen "V" wie Verdingung zum doppelten "V" wie Vergabe und Vertrag. 1921 begann es mit einem Beschluss des deutschen Reichstages zur Einberufung für einen "Reichsverdingungsausschuß". Gesetzliche Regelungen für das Verdingungswesen wurden abgelehnt, aber einheitliche Richtlinien hierzu waren erwünscht. Und diese wurden im Jahre 1926 mit der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) geschaffen. Nach dem zweiten Weltkrieg ist die VOB durch den DVA "Deutschen Verdingungsausschuß für Bauleistungen" weiter entwickelt worden. Zur praktikablen Nutzung der VOB als Arbeitsmittel entstand 1974 das erste Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes. Und mit der europäischen Integration und den rechtlichen Anpassungen haben sich auch die Namen von DVA, VOB und VHB in einer logischen Zeitreihe geändert.
Seit 2000:Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA)
Seit 2002:Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Seit 2008:Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB)
Die VOB ist beim öffentlichen Bauen durch Dienstanweisungen und Haushaltordnungen vorgeschrieben. Vergaberecht und Bauvertrag sind rechtliche Regelwerke für das Planen und Bauen. In Verbindung mit Erlassen und Richtlinien untersetzt mit einer Formulartechnik ist das VHB ein rechtssicheres Instrumentarium für die Vergabe und vertragliche Abwicklung von Bauleistungen. Eine besondere Stärke des VHB ist die zeitnahe Einarbeitung von aktuellen Rechtsprechungen. Und seit dem VHB 2002 gab es sehr viele Änderungen. Eine Neuordnung war nötig. Aus meiner Sicht ist diese auch gelungen. Sehr übersichtlich. Das VHB 2008 hat eine reorganisierte und schlüssige Struktur. Gegliedert nach dem Ablauf der Baumaßnahmen in 6 Ordnern: 100 - Vorbereiten der Vergabe, 200 - Vergabeunterlagen, 300 - Durchführung der Vergabe, 400 - Baudurchführung, 500 - Nachtragsmanagement sowie 600 - Sonstiges. Sie wird die Arbeit durchaus erleichtern, da die Formblätter und textlichen Erläuterungen direkt zugeordnet sind. Auch gibt es eine Internetversion mit Ausfüllkomfort.
Die EFB-Blätter bleiben und gehören zu den Vergabeunterlagen (Ordner 200). Sie heißen nunmehr "ergänzende Formblätter" und haben mit der Neusortierung auch neue Nummern. 221 steht für EFB-Preis 1a, 222 für EFB-Preis 1b und 223 für EFB-Preis 2. Neben dieser Namensänderung gibt es noch zwei inhaltliche Ergänzungen. Bei der Endsummenkalkulation (222) wird eine Aufgliederung der Umlagesummen zu BGK, AGK, W&G auch in Euro verlangt. Bei der Aufgliederung der Einheitspreise (223) sind die Leistungsmengen zu den einzelnen Positionen einzutragen. Die Teilkosten Geräte und Sonstige Kosten sind wieder getrennt auszuweisen. Dies kann ich nur begrüßen, da diese Zusammenfassung nicht verursachungsgerecht war.
Auch gibt es im Ordner 500 einen aktualisierten Leitfaden zur Berechnung der Vergütung bei Nachträgen. Insgesamt können sie alles kostenlos nutzen unter www.bmvbs.de - 25k -. Das VHB 2008 ist wohl strukturiert und baurechtlich aktuell. Die formalen Regelungen sind die eine Seite. Inhaltlich belebt werden sie aber durch ein bauwirtschaftliches Verständnis. Und hier gibt es insbesondere einen kaufmännischen Aufklärungsbedarf. Ebenso einfache und praktikable inhaltliche Werkzeuge, eine Art "Contentware". Im www.baupreislexikon.de wollen wir im August unsere Angebote hierzu erweitern. Selbstverständlich VHB-aktualisiert.
Auch habe ich die bereits in der 3. Auflage vergriffene Broschüre "EFB-Preis im Detail erklärt" völlig überarbeitet. Abgerundet mit zahlreichen Praxisbeispielen. Das neue Buch ist doppelt so stark und heißt "EFB-Preise und Ausgleichsberechnung von Nachträgen im Detail erklärt". Ab September 2008 erhältlich.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (2)

Karl Nemec: Schade
05.08.2008 14:11 Uhr
Hallo allerseits,
schade finde ich nur, daß Strassen/Tief- und Kanalbau nicht enthalten sind, somit wäre alles in einem Werk enthalten, nur wo gibt es über Strassen/Tief- und Kanalbau ein einheitliches Werk? oder gehören diese Gewerke nicht zum Bau der öffentlichen Hand?

Gruß
Karl Nemec
Stuttgart
ein Baurevisor: Das neue VHB 2008 - EFB - Blätter
28.08.2009 15:04 Uhr
Hallo,

ich habe zwar das Werk "EFB-Preise" noch nicht studiert.
Jedoch muss einem bewusst sein, dass die EFB Blätter mißtrauisch zu geniessen sind.
Denn auch die kalkulierenden Firmen nennen die EFB-Blätter hinter vorgehaltener Hand "Lügenblätter".
Wohlwissend, dass sie die Basis für Nachträge bilden sollen und angeblich die echte Kalkulation abbilden, wird da alles hin gerechnet, dass am Ende die Angaben zum EP des LV passt.

Dies ist tlw. ja gar nicht leicht, es schlüssig hinzubekommen.
Deshalb darf man dies aber noch lange nicht würdigen - zB, in dem man den Blättern vertraut.
Deshalb eher sinnvoll (!?): immer Urkalkulation oder Auftragskalkulation vorlegen lassen.

MFG
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