Integrale Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen für Baumaßnahmen

Integrale Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen für Baumaßnahmen
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Integrale Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen für Baumaßnahmen

02.07.2018
Im Rahmen von Bauprojekten werden Bauprodukte gekauft und Bauleistungen erbracht, die Geld kosten. Wie viel der Besteller (AG) an den jeweiligen Unternehmer (AN) zu zahlen hat, steht in der Abrechnung. Hierfür sollten sich beide Vertragspartner vorab darüber einig sein, wie die Höhe der Vergütung zu errechnen ist. Dies erfolgt in Abhängigkeit der Anforderungen an die Bauprodukte respektive der Leistungsbeschreibungen mit den vereinbarten Preisen entsprechend der gelieferten Qualitäten und Mengen sowie der Zahlungsmodalitäten.
Das Planen und Bauen ist komplex und daher sind Bauabrechnungen anspruchsvoll. Durch längere Bauzeiten und Änderungen im Bauablauf sind solche Abrechnungen oft ein Prozess, der durch die Abwicklung von Rechnungszuständen mit Verrechnungen geprägt ist. Daher ist eine klare und verständliche Abrechnung die Basis dafür, den zutreffenden Überblick zu bewahren und Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern herzustellen. Hierbei hilft zunehmend die Digitalisierung von Planen und Bauen, wodurch die Kosten und Leistungen der Baumaßnahmen in verschiedenen Zusammenhängen effektiver sichtbar werden.
Kosten sind Mengen-Wert-Gerüste, wobei die Werte im dualen Sinne durch die Qualität und deren Bewertung in Geld wirken. Aus der Sicht der ausführenden Unternehmen „denken die Bauleiter bei der Abrechnung zuerst an das Aufmaß als Form der Mengenermittlung über die tatsächlich ausgeführten Bauleistungen“. Hierbei spielen die VOB, das digitale Aufmaß sowie die elektronische Bauabrechnung nach REB, GAEB, DA11 eine Rolle. Für den Bauauftrag als Ganzes sind die Eigenleistungen und die der Nachunternehmer abzurechnen. Das erfolgt digital über „Kalkulations-Software“ für die wirklich abrechenbaren Mengen des Bauvertrages und die Vergütungsanpassungen aus Nachträgen für die real gelieferten Leistungen. Über Abschlags- und Schlussrechnungen einschließlich Skonto etc. wird integral verrechnet.
Aus der Sicht des Bestellers als Auftraggeber geht es dabei um die komplette Abrechnung des Bauvorhabens mit der Rechnungsprüfung, der Kostenkontrolle und Kostenfeststellung. Diese beinhaltet die Abrechnung der Leistungen für Architekten (HOAI) und die Abrechnung der Leistungen der ausführenden Unternehmen. Der Architekt als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn/Bestellers rechnet seine eigenen Planungsleistungen z.B. nach HOAI ab und prüft die fremden Rechnungen für die Bauleistungen der Unternehmer. Dies erfolgt digital über „AVA-Software“, mit der die Aufmaße über den Datenaustausch nach den Standards der Mengenermittlung geprüft werden. Übersichtliche Kostenkontrollen nach Abrechnungsstand und clevere Rechnungsprüfungen z. B. per "simulierter" Prüfrechnung sind weitere Aufgaben.
Die zunehmende Digitalisierung von Planen und Bauen bietet neue Wege für die integrale Kalkulation und Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen ebenso für ein modellbasiertes Projektmanagement. Über den verlinkten BIM-Datenaustausch von 3D-Bauwerksmodellen und Leistungsverzeichnissen werden z. B. in Form von „BIM-LV-Containern“ die raum- und bauteilverknüpften Kosten und Leistungen für digitale Auswertungen aufgesplittet gesendet.
Die Datenintegration modellbasierter Beschreibungen von Bauteilen und Leistungen, z. B. mit DBD-BIM und STLB-Bau erlaubt auch ein maschinell semantisches Prüfen von Rechnungen. Im Zusammenhang mit dem 3D-Bauwerksmodell sind folglich abgerechnete Leistungen und Kosten digital zuordenbar und es können auch Fertigstellungswerte nach DIN 69901 für eine iterative „Earned Value Analyse“ simuliert werden. Damit dient die integrale Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen für Baumaßnahmen einem digitalen Projektcontrolling im Ganzen und der digitalen Kalkulation sprich Bauauftragsrechnung im Einzelnen.
In alter Frische
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (0)

Kommentar abgeben:
Name
Überschrift
Kommentar
Bitte geben Sie die Zeichen ein, die im Bild angezeigt werden:
Bitte füllen Sie alle Felder aus. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten für das Bearbeiten Ihrer Fragen oder Kommentare zu. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Schillerblog
Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau)
Klaus Schiller
1955 - 2024
Zur Erinnerung an Dr. Klaus Schiller
Stichwort-Index:
Themen:


 
Home | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung
www.bauprofessor.de - Die neue Suchmaschine für Baufachinformationen
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere