Bauen ist kundenindividuell. Und auf den Kunden kommt es an. Einerseits die öffentlichen und andererseits die privaten Bauherren bzw. Investoren. Zwei Welten in der Art und Weise der Kundenanfrage und beim Weg zum Bauauftrag. Zweierlei praktizierte Szenarien bei der Planung des Bauens und der Auftragsbeschaffung.
Der öffentliche Bauherr ist haushaltsrechtlich organisiert. Er ist ein „personifizierter“ institutioneller Bauherr mit Verwaltungsvorschriften aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Erlasse. Geregelt in Dienstanweisungen wie z.B. dem VHB-2008 oder der VOB. Ein Handbuch als Anleitung zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Der private Bauherr bzw. Investor handelt unternehmerisch als natürliche oder juristische Person. Er ist rechtlich und wirtschaftlich selbst verantwortlich. Von der Finanzierung bis zur Zahlung hat er den Investitionsgrund im Blick. Er besitzt mehr Handlungsfreiheit und für ihn gilt vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Beide Bauherren agieren spezifisch im Markt. Und so unterschiedlich wird mit der Angebotskalkulation darauf reagiert. Der Bauherr will wissen, was sein Bauvorhaben kostet. Er stellt eine Kundenanfrage und die dient der Findung der Angebotssumme mit seinen Baupreisen. Einem Kompromiss zwischen den Selbstkosten plus Gewinn und den regionalen Marktpreisen. Das Angebot beinhaltet dann die Beschreibung der Leistung mit verbindlichen Preisen und Fristen.
Die Kundenanfrage ist eine Angebotsanforderung. Und die kann bauherrenabhängig sehr verschieden sein. Von der Ausschreibung mit LV über Baubeschreibungen mit Zeichnungen bis zur örtlichen Besichtigung mit Aufmass.
Der öffentliche Bauherr ist dabei an die VOB gebunden. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Ausschreibung nötig. In der Regel ist dies „ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis“. Die Leistungspositionen sind mit STLB-Bau auszuschreiben und die Daten des LV’s als GAEB-Datei X83 elektronisch auszutauschen. So steht es im Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes. Zusätzlich werden noch mit dem Angebot einheitliche Formblätter EFB 221-223 angefordert. Dies sind Angaben zur Kalkulation und die Aufgliederung der Einheitspreise in Zeitansätze und Teilkosten. Damit entstehen spezifische Ansprüche an die Angebotskalkulation für öffentliche Bauaufträge. Sehr effektiv wird das Kalkulieren durch Einlesen der GAEB-Datei mit STLB-Bau Schlüssel und der EKT-Automatik mit Dynamischen BauDaten. In einem Kalkulationsprogramm, wie z. B. nextbau werden diese baustellenbezogen angepasst und das Angebot wird synchron mit den EFB-Preis 221-223 kalkuliert. Der private Bauherr bzw. Investor fragt immer häufiger ohne Leistungsverzeichnis an. Aus Baubeschreibungen mit Zeichnungen sind die Leistungen und Kosten abzuleiten. Im Gegensatz zum öffentlichen Bauherrn kann er die Angebotspreise verhandeln. Oft werden die Leistungen und Preise in der Vertragsverhandlung geändert. Ein Reagieren auf private Kundenanfragen ist zudem mit der Erstellung von Leistungsverzeichnissen verbunden. Auf der Basis von Zeichnungen oder Ortsterminen. Praktisch wird mit Mutter-LV’s gearbeitet und zunehmend mit der BIM-Methode. Eine graphische Baukalkulation, z. B. mit DBD-KostenKalkül. Modellbasiert werden über Raum- und Bauteilstrukturen nach Kostenelementen die nötigen Teilleistungen ermittelt. Daraus ergibt sich eine LV-Vorlage, die als GAEB-Datei mit STLB-Bau Schlüssel sofort für eine Angebots- und Vertragskalkulation bereit steht. Zwei Bauherrenspezies – zwei Wege zur Angebotskalkulation. Und doch vereint.
In alter Frische