Vergütungen nach der neuen HOAI 2013 zwischen Kosten und Leistungen
01.07.2013
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein deutsches Preisrecht für Planungsleistungen. Nicht der Preiskampf, sondern das Ringen um Planungsqualität soll den Wettbewerb der Architekten und Ingenieure bestimmen. Die bisherigen Honorare von 1996 wurden 2009 einmal pauschal um 10% erhöht. Mit der HOAI 2013 erfolgt eine erstaunlich unterschiedliche Anhebung der Tafelwerte bei veränderten Leistungsbildern. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen maßgebend gewachsen. Die höheren Honorare beinhalten in den mannigfaltigen Spannweiten somit mehr Leistungen. Diese strukturelle Aktualisierung der Honorarsätze soll den Honorarbedarf sichern. Verbindlich bestätigt wurde die neue HOAI am 7.6.2013 vom Bundesrat. Denkbar knapp mit 35 von 69 Stimmen. Es gibt Kritik und mancher Bauherr befürchtet auch die Verteuerung der gesamten Baukosten. Fakt ist: Leistungen verursachen Kosten. Auch in der Planung. Und wer beim Planen spart, baut teurer. Der Honorarbedarf ist aber das Produkt der notwendigen Stunden und eines auskömmlichen Stundensatzes. Das Problem ist die Ermittlung der nötigen Stunden. Planen dauert seine Zeit. Ein Prozess zwischen Kreativität, Sorgfalt und Produktivität. Und endloses Planen kann kostspielig sein. Deshalb soll das Planungsziel die Honorarvergütung prägen. Die Basis ist das zu Bauende bewertet in Form der Baukosten. Ein zweischneidiges Schwert zwischen der Vergütung von Planungsleistungen und den anrechenbaren Baukosten. Im Gegensatz wäre es kurios, die Vergütung der Bauleistungen an die Planungskosten zu koppeln. Die HOAI-Vergütung und die anrechenbaren Baukosten nach der DIN 276 sind ein praktisches Paar. Eine Kreuzung nach dem indirekten Verursachungsprinzip, wobei mit der vorteilhaften Ermittlung auch manch nachteiliger Widersinn einhergeht. Deshalb hat die Kostenermittlung eine tiefsinnige Bedeutung. Die damit verketteten Honorare sind der Geist der HOAI und sie bestimmen ihre Leistungsbilder. Zudem verbindet die Kostenermittlung duale Interessen von Bauherr und Planer. Je klarer und detaillierter die Bauleistungs- und Kostenpakete, desto geringer ist das Konfliktpotential zwischen Beiden. Der Bauherr erkennt verursachungsgerecht den finanziellen Rahmen und der Planer definiert sein Honorar. Entscheidend ist dabei die Qualität der Kostenermittlung. Und die steigt mit der modellbasierten Integration bepreister Leistungsverzeichnisse. Die HOAI 2013 bietet hierzu Neues. Das modellbasierte BIM ist eine neue Besondere Leistung und das Aufstellen bepreister LV’s ist eine neue Grundleistung in der LPH 6 „Vorbereitung der Vergabe“. Neu ist auch, dass die Baukosten fünfmal pro Projekt zu ermitteln und mit der jeweils vorhergehenden Ermittlung zu vergleichen sind. Dies erfordert die nutzungs-, raum- und bauteilorientierte Kostenermittlung mit der leistungsorientierten zu verknüpfen. Eine Vernetzung von Mengen- und Wertgerüsten durch integriertes modellbasiertes Arbeiten. Geistige Instrumentarien hierzu sind Standards und Daten, die informationstechnologisch mit baufachlichen Ordnungssystemen verarbeitet werden. Dies sind OpenBIM mit dem raum- und bauteilbezogenen Datenaustausch IFC, der Aufbau und Datenaustausch von LV’s nach GAEB sowie das VOB- und DIN-gerechte STLB-Bau. Verzahnt mit Dynamischen Baudaten erfolgt das zum Beispiel mit DBD-Kostenkalkül. Aus Zeichnungen lassen sich modellbasiert Kosten nach DIN 276 und verpreiste Leistungsverzeichnisse ableiten. Ein Leistungsmerkmal von IT-Anwendungen wird die inhaltliche Datenkommunikation von IFC- und GAEB-Dateien sein. Ein BIM-together zwischen Graphik und Alphanumerik. CAD-unabhängig werden aus IFC-Dateien verpreiste oder kalkulierte Leistungsverzeichnisse generiert. Und die neue HOAI 2013 belohnt die damit verbundene Produktivitäts- und Qualitätssteigerung. Mit den höheren Honoraren müssen sich die Planer den neuen Aufgaben bei gestiegenen Anforderungen bzgl. des Baurechts, der Kosten und der Regeln der Technik stellen. Aktuell und vernetzt z.B. mit STLB-Bau, Baupreisen und Baunormenlexikon. Oder für das ergänzte Leistungsbild LPH 7 mit „Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise“ hilft ab dem 5.7.2013 das neue Baupreislexikon.de. Hierzu mehr im nächsten Blog. In alter Frische
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Die grafische Baukalkulation hat eine große Zukunft - daran glaubt Klaus Schiller seit 20 Jahren. Er will aus Bildern Kostenberechnungen machen. Interview in bi BauMagazin
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