Nachträge - Wer schreibt der bleibt!

Nachträge - Wer schreibt der bleibt!
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Nachträge - Wer schreibt der bleibt!

04.10.2006
Ich habe immer wieder erlebt, dass bei Seminaren zum Nachtragsmanagement der Saal voll ist. Dagegen sind Weiterbildungen zur Baukalkulation wie leergefegt, obwohl Nachträge auch kalkulatorisch nachzuweisen sind.
Nachforderungen sachkundig durchzusetzen oder abzuweisen - das ist brisant und aktuell. Beim Bauen treten Änderungen und Abweichungen aller Art auf und können Ansprüche auf Nachträge als Vergütungsanpassungen verursachen. Vergütungsansprüche erhitzen die Bauseelen und man streitet sich oft auch gerichtlich.
Erfolg hat aber nur derjenige, der eine nachhaltige Schriftlichkeit praktiziert und mit kalkulatorisch schlüssigen Nachweisdokumenten überzeugt.
Einerseits sind die vertraglichen Grundlagen und baurechtlich formalen Erklärungen, Unterschriften etc. wichtig. Andererseits sind die Leistungsbeschreibung sowie die Darstellung und Erläuterung der Kalkulation von Bedeutung. Bei der Handhabung und Dokumentation der Nachträge ist dies entscheidend.
Hierzu erfahre ich bei öffentlichen Bauherren in der Praxis zwei Herangehensweisen:
  1. Wenn der Bieter einen Nachtrag fordert, dann soll er ihn anmelden, aufschreiben und einreichen. Ist der Nachtrag sachlich begründet, dann wird der Nachtrag oft auch ohne weitere inhaltliche Prüfung genehmigt.
  2. Wenn ein Nachtrag sachlich begründet ist, dann formuliert der AG oder sein "Erfüllungsgehilfe" den Nachtrag und der Bieter macht hierfür ein Nachtragsangebot. Dieses wird dann auf Basis des Preisniveaus des Hauptangebotes einzeln geprüft und gewertet.
Wer das Aufschlagsrecht hat, ist im Vorteil - wie beim Tennis. Im ersten Fall verzichtet der AG auf sein Aufschlagsrecht. Hierzu kann ich nur jedem Bieter gratulieren und er sollte dies mit einer "blumigen Baulyrik" nutzen und niederschreiben was das Zeug hält.
Im zweiten Fall nutzt der AG sein Aufschlagsrecht und er bleibt "Herr des Verfahrens", indem er die Nachtragspositionen eindeutig, möglichst mit standardisierten Texten nach STLB-Bau, beschreibt. Für die Prüfung der Nachträge gibt es einen vergleichbaren Leistungsmaßstab. Obwohl es nach mehr Arbeit aussieht, spart er bei der Prüfung.
Mit dem bequemeren Weg verschenkt man Geld. Wer schreibt der bleibt.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

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