VOB 2006 - Überraschungen zur Leistungsbeschreibung

VOB 2006 - Überraschungen zur Leistungsbeschreibung
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

VOB 2006 - Überraschungen zur Leistungsbeschreibung

04.12.2006
Die VOB ist 80 Jahre alt. 1926 war sie noch eine schlanke Broschüre. 2006 ist sie ein pralles Buch. Die Veränderungen seither sind enorm. Was hat sich aber zur VOB 2002 verändert?
Die Baujuristen erläutern der Bauwelt in VOB-Seminaren die Neuerungen und wiederholen ebenso Bewährtes. In der VOB/A - sprich dem Vergaberecht - ergaben sich durch die europäischen Vergaberichtlinien und dem Gesetz zu Öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP) viele Überarbeitungen. Kurzum das Vergaberecht wurde nicht einfacher, eher komplexer. Die im Frühjahr 2005 angekündigte "große Vergaberechtsreform" ist aus politischen Gründen ebenso wenig eingetreten wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
In der VOB/B - sprich dem Bauvertragsrecht - wurden vorwiegend Klarstellungen aus der Sicht der aktuellen Rechtssprechung eingearbeitet. Weniger Neues dafür aber deutlichere Aussagen bzgl. Verjährungsfristen, Kündigungsrecht, Zahlungsplänen usw.
Bemerkenswert für mich sind die zahlreichen Änderungen in der VOB/C. Die VOB 2006 beinhaltet 63 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in Form von DIN-Normen. Hierzu möchte ich auf VOBaktuell "Neues in der VOB/C" und auf den Vortrag von Herrn ir. Konrad Stuhlmacher vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. verweisen.
Die teils überraschenden Veränderungen betreffen die Hinweise zur Leistungsbeschreibung, die Stoffe, die Neben- oder Besonderen Leistungen und die Abrechnungseinheiten. All dies modifiziert die Beschreibung der Leistung und wirkt somit auf die Ermittlung der Baupreise.
Beispielsweise gibt es in der ATV DIN 18330 - Mauerarbeiten - die Mengeneinheit cbm nur noch für Dämmstoffe zur Auffüllung von Hohlräumen und Schüttungen, aber nicht mehr z.B. für Mauerwerk-Wände. Folglich gibt es zu "Kubik-Mauerwerk" auch keine speziellen Regeln mehr für das Aufmass. Es werden sicherlich viele Jahre vergehen, bis sich dies in der privaten Baupraxis durchsetzt.
Ihren eigenen Reiz haben bei Angebots- und Nachtragskalkulationen auch Neben- oder Besondere Leistungen. So blieb z.B. oft bei der Kalkulation und später bei der Abrechnung unklar, ob bei verschiedenen Gewerken die erforderlichen Gerüstbauarbeiten als Nebenleistung oder als Besondere Leistung anzusehen waren. In der ATV DIN 18299 ist dies neu so geregelt, dass die entsprechenden Aussagen zu den Gerüstarbeiten in den jeweiligen Gewerken getroffen werden.
Dies sind nur zwei von zahlreichen Einzelbeispielen der neuen VOB/C. Die Bedeutung für Ausschreibung und Kostenermittlung sind offensichtlich. Die VOB 2006 und die europäische Harmonisierung der Normen beleben die Leistungsbeschreibung sehr stark. Allein im STLB-Bau Dynamische BauDaten 10/2006 wurden 67 neue und 38 ersetzte Normen eingearbeitet. Zusätzlich mit den VOB/C Änderungen haben Bemerkungen auf mehr als vierzig detaillierten Protokollseiten Auswirkungen auf die Beschreibung der Leistung!
Baubegriffe werden europaweit vereinheitlicht und das Textgefühl ist weg. Viele gewohnte Leistungstexte mit Baupreisen sind im Wandel. Wohl dem, der das nötige Fachwissen zur Orientierung hat.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

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