Die Kalkulation von Baupreisen für die Vergütung von Bauleistungen

Die Kalkulation von Baupreisen für die Vergütung von Bauleistungen
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Die Kalkulation von Baupreisen für die Vergütung von Bauleistungen

01.04.2023
Baupreise dienen der finanziellen Vergütung von Bauleistungen, d. h. von „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird“ (siehe VOB/A § 1). Kurzum: Baupreise sind Werklöhne! Sie bewerten eine „finanzielle Gegenleistung“ für eine „beschriebene Bauleistung“. Baupreise verbinden Bauen und Geld. Sie werden kostengemäß kalkuliert und im Wettbewerb der Marktumstände spekuliert angeboten. Damit prägen sie die vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten.
Die Vergütung der Bauleistungen kann im Bauvertrag nach BGB oder der zu vereinbarenden VOB unterschiedlich geregelt sein:
Dem Grunde nach ist ein Bauvertrag ein Werkvertrag nach BGB. Laut § 631 Abs. 1 BGB ist der "Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet". Die Art der Vergütung bewirkt die Methodik der Kalkulation der Baupreise, die den Werklohn für die zu erbringenden bzw. erbrachten Bauleistungen in Geld widerspiegeln.
Bei öffentlichen Auftraggebern wird die Kalkulation von Baupreisen noch durch das Vergabe- und Vertragshandbuch geprägt. So werden Angaben zur Kalkulation nach EFB 221/222 und die Aufgliederung der Einheitspreise nach EFB 223 gefordert. Hier gilt der VOB-Vertrag, der die bauspezifischen Geschäftsbedingungen formuliert und den Teil B für die Ausführung von Bauleistungen favorisiert, wo im § 2 umfassend die Vergütung inkl. Nachträge geregelt ist.
Die Grundlage für die Baupreise ist die Beschreibung der Bauleistung, die sehr vielgestaltig sein kann. Sei es für ein Bauwerk, einer baulichen Maßnahme oder für Teilleistungen eines Bauauftrages. Prinzipiell aber gilt: Bauwerke bestehen aus Bauteilen und diese verursachen Einzelleistungen sowie Einzelkosten für Löhne, Stoffe, Geräte und Sonstige.
So komplex und detailliert eine Bauleistung sein kann und so vielgestaltig ein Bauvertrag dazu die Vergütung regelt, so vielschichtig ist das Verhältnis von Werk und Werklohn. Es sind finanzielle Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, wobei der Werklohn aus der jeweiligen Sicht in Form von Baupreisen oder Baukosten praktisch in Erscheinung tritt.
Ein Baupreis ist die Summe aus den direkt einer Bauleistung zurechenbaren Kosten und einem Deckungsbeitrag für indirekte Kosten sowie Wagnis und Gewinn. Baupreise sind auf die jeweilige Bauleistung bezogen, die detailliert und aggregiert beschrieben werden kann:
  • Leistungsstunde:
    Baupreise als Stundenverrechnungssätze
  • Leistungseinheit:
    Baupreise als Einheitspreise für LV-Positionen
  • Baumaßnahme:
    Baupreise als Gesamtbeträge mit LV oder Pauschalsummen
  • Bauteile:
    Baupreise für BIM-Elemente und Kostengruppen nach DIN 276
  • Räume:
    Baupreise für Nutzungseinheiten
  • Bauwerk:
    Baupreise als Investitionssumme und nach DIN 276 aufgegliedert
All die Baupreise stehen wechselwirkend im Zusammenhang, wobei die DBD-Kostenansätze eine Kalkulationsbasis für die Baupreise bieten. Anwendungen hierfür sind nextbau und das Baupreislexikon. Mit den nach EFB gegliederten DBD-Baupreisen werden LVs bepreist und DBD-BIM verknüpft bauteilorientiert BIM-Elemente nach IFC mit Leistungen und der DIN 276. Alles wird in der BIM-Kalkulation z. B. mit DBD-connect und DBD-Kostenkalkül vernetzt.
In alter Frische
Ihr Klaus Schiller

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