Bauordnungen im Bauprofessor, Baunormenlexikon und DBD-BIM vernetzt

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Bauordnungen im Bauprofessor, Baunormenlexikon und DBD-BIM vernetzt

01.10.2021
Verbindliche Regeln für das öffentliche Baurecht werden mit dem Baugesetzbuch-BauGB bestimmt. Daraus wurden von der Bauministerkonferenz der Länder Empfehlungen in Form einer Musterbauordnung-MBO abgeleitet. Mit der laufenden Aktualisierung und vereinzelten Anpassungen durch die Länder sind daraus die rechtsgültigen Landesbauordnungen-LBO entstanden. Diese Bauvorschriften sind baurechtliche Fachinformationen, die bautechnisch zu beachten und kostenwirksam sind.
Die MBO ist eine baurechtliche Mustervorlage, die durch jedes Bundesland in gesetzlicher Form konkretisiert wird. Sie besteht aus 87 Paragrafen, die in 6 Teile gegliedert sind. Neben den allgemeinen Vorschriften, dem Grundstück und seiner Bebauung, den am Bau Beteiligten, den Bauaufsichtsbehörden sowie den Ordnungswidrigkeiten werden insbesondere im 3.Teil die Baulichen Anlagen baurechtlich spezifiziert. Kurzum in 42 Paragrafen (§§ 9 bis 51) sind die dafür rechtmäßigen Anforderungen nach 7 Abschnitten kategorisiert.
Mit knapp 50% der Paragrafen wird die Bedeutung der baurechtlichen Ansprüche an die Baulichen Anlagen deutlich. Diese werden in der MBO wie folgt klassifiziert:
  1. Gestaltung
  2. Allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung
  3. Bauprodukte und Bauarten
  4. Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken, Dächer
  5. Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
  6. Technische Gebäudeausrüstung
  7. Nutzungsbedingte Anforderungen
Diese Aufzählungen zeigen bereits einen Wirkungsbereich von baurechtlichen Anforderungen. Im Einklang mit den bezahlbaren Nutzungswünschen und dem Stand der Technik wird so das Planen und Bauen geprägt. „Alles hängt mit allem zusammen“ und damit sind die rechtlichen, technischen und kaufmännischen Baufachinformationen zu vernetzen. Die Regelwerke hierzu sind vielfältig und mit den DIN-Normen liegt eine verlässliche Informationsquelle vor, worin umfangreich definiert wird, wie bauliche Anlagen und Bauprodukte beschaffen sein sollen.
Daher ist es sinnvoll die entsprechenden Abschnitte aus den Bauordnungen mit den jeweils relevanten Abschnitten der DIN-Baunormen direkt zu verlinken. Dies ist nunmehr mit dem Baunormenlexikon erfolgt. Das Baunormenlexikon stellt in Kooperation mit dem DIN originale und aktuelle Normenabschnitte zur Verfügung und kann in IT-Anwendungen direkt benutzt werden. Das Finden und Verstehen der baurechtlichen und bautechnischen Zusammenhänge fördert dadurch das effektive Arbeiten und es nützt vor allem in den Entscheidungsprozessen.
Verstärkt sind die verknüpften Bauordnungen auch im BIM-Prozess nutzbar. Dies wird schon in der DIN BIM Cloud sichtbar. Mit der darin enthaltenen BIM Content Bibliothek wird eine aus tausenden von Baunormen strukturierte Baufachsprache für BIM bereitgestellt. Dies erfolgt in Form von IFC-klassifizierten Merkmalen und Ausprägungen der Bauteile zur Qualifizierung von neutralen Bauwerksmodellen nach der DIN EN ISO 16739. Die Eigenschaften der Bauteile sind mit dem Baunormenlexikon vernetzt und folglich ebenso mit den Bauordnungen verlinkt.
Mit DBD-BIM erfolgt eine integrale Anwendung der DIN BIM Cloud in der BIM- und AVA-Welt. Also sind die vernetzten Inhalte aus den Bauordnungen auch beim Konfigurieren von Bauteilen und beim Aufstellen von AIA nutzbar. Selbstverständlich sind die Bauordnungen auch in der Form von Langfassungen in www.bauprofessor.de enthalten und vernetzt.
In alter Frische
Ihr Klaus Schiller

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