Bauleistungen werden durch Unternehmen ausgeführt. Im Auftrag und auf der Baustelle des Bauherren. Kaufmännisch sind die Beziehungen über Geld geregelt. Und die Baupreise sind das Bindemittel. Kosten- sowie marktgerecht kalkuliert. Angeboten und für die Vergütung der Bauleistungen vereinbart. Abgerechnet und als Umsatz verbucht. Im Kreislauf von Kalkulation und Rechnungslegung. Eingebettet in Bauauftrag und Baubetrieb.
Der Baupreis ist die Summe direkter Einzelkosten konkreter Teilleistungen (EKT) und einem Block von Umlagen für indirekte Gemeinkosten samt Wagnis und Gewinn. Die Umlagen insgesamt sind ein Deckungsbeitrag (DB). Baupreis = EKT + DB. Die Deckungsbeiträge aller Aufträge entscheiden über die Existenz des Unternehmens. Ob man es wahr haben will oder nicht. Und somit sind die Baupreise ein Spiegelbild des betrieblichen Umsatzes. Von der Leistungsposition über den Auftrag bis zum Unternehmen und umgekehrt.
Die relativen EKT-Anteile am Umsatz, wie Lohn-, Stoff-, Geräte-, Sonstige Kosten sowie NU bestimmen über den DB die relativen EKT-Zuschläge. In gewisser Weise verhalten sie sich invers zueinander. Dies gilt für den Deckungsbeitrag als Ganzes, aber auch für seine Bestandteile BGK, AGK und W&G im Einzelnen.
Deckungsbeitrag = Summe (EKT-Anteili ) * EKT-Zuschlagi
von i=1 bis n Kostenarten
Diese Formel ist einfach und schön. Schon dies ist ein Indiz für deren Richtigkeit. Mathematisch bewiesen quantifiziert sie den Zusammenhang von Umsatzanteilen und Zuschlagssätzen. Ich bezeichne sie als Fundamentalsatz der Kalkulation. Es sind Beziehungen von kalkulatorischen Größenverhältnissen. Ausgedrückt in Prozent.
Vereinfacht für n=2 Kostenarten (Lohn und Material) ist der Umsatz nach EKT und DB am Zahlenbeispiel wie folgt gegliedert:
Umsatzanteile:
100 % = 40% Lohnanteil + 40% Materialanteil + 20% DB
Zuschlagssätze:
Annahme 8% Zuschlag auf Material, Gesucht x=Zuschlag auf Lohn
20% = 40%*x + 40%*8%, daraus folgt x = (20%-40%*8%)/40% = 42%
Zur Kalkulation von 20% DB sind 8% auf Lohn und 42% auf Material aufzuschlagen.
Der obige Fundamentalsatz der Kalkulation eignet sich bestens für die Ableitung von Zuschlagssätzen aus betrieblichen oder auftragsbezogenen Umsatzanteilen. Hierzu empfehle ich für die praktische Arbeit gleitende Finanzpläne. Mindestens einmal pro Jahr sollte man vorausschauend die betrieblichen Kosten und den Gewinn mit dem wahrscheinlichen Auftragsvolumen aktualisieren. Eine Reflexion von Vergangenheit und Zukunft im Bezug zu den Leistungen, der Baustelle und dem Unternehmen.
Ermittelt wird ein kalkulatorisches Zahlengefühl mit kaufmännischer Substanz. Für den Auftrag lassen sich die Umsatzanteile nach der Ausschreibung mit oder ohne Baustelleneinrichtung (BE) sowie der konkreten Nachunternehmer (NU) weiter anpassen. Zielsicher ergeben sich die individuellen Zuschlagssätze für die erfolgreiche Angebotskalkulation.
Umgekehrt lassen sich aus den Zuschlagssätzen auch die Deckungsbeiträge für BGK, AGK und W&G berechnen. Beispielsweise für n=5 Kostenarten nach EFB 221. Damit können für Nachträge die preisbezogenen BGK-, AGK- und W&G-Anteile problemlos berechnet werden. Einerseits zum Nachweis. Andererseits zur Prüfung.
In den Beziehungen zwischen EKT-Anteilen und EKT-Zuschlägen liegt ein tiefer kaufmännischer Sinn. Berechenbar mit dem Fundamentalsatz der Kalkulation.
In alter Frische!