Die VOB 2009 kommt in 2010. Ursächlich geplant waren der 1.4. und dann der 1.7.09. Es wird wohl 9 Monate später. Die Novellierung der VOB ist schwanger gegangen. Im Umfeld der Bundestagswahl. Inhaltlich fertig hat der Bundesrat einen gesetzgeberischen Bezug zum Teil A noch nicht verabschiedet. Nach der Wahl soll es werden. Die längst beabsichtigten Vereinfachungen sind in der Vorabfassung der Teile A und B unter www.bmvbs.de öffentlich. Im Teil A sind die Basisparagrafen von 32 auf 22 radikal verkürzt. Der Teil B ist durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG, seit 1.1.2009 in Kraft) im Privatbereich nicht mehr begünstigt. Dafür wurde im BGB die Forderung von Abschlagszahlungen erleichtert, die Höhe des Mangeleinbehalts vom 3- auf das 2-fache beschränkt und die Wirkung der Abnahme erweitert. Im Teil C werden mindestens 18 ATVen fachtechnisch verändert. Die VOB im steten Wandel. Und das Bauen geht weiter. Auf dem Fundament Wettbewerb. Erst gilt das allgemeinverbindliche BGB. Dann die baubesonderen VOB-Standards. Speziell dadurch, weil eine bauliche Anlage im Grundstück des Bauherrn und nach seinen Vorgaben in einer bestimmten Zeit zu erstellen oder zu sanieren ist. Für eine Kaufentscheidung kann man vorher das fertige Werk nicht begutachten. Nur bildhaft und virtuell nach Anforderungen à la DIN. Über ein Geflecht von zu beauftragenden Bauleistungen entsteht das zukünftige Bauwerk. Das Bauen im Konzert der Gewerke unter freiem Himmel. Da kann viel passieren. Detaillierte Spielregeln gibt die VOB. Bewährt haben sich diese Erfahrungen aus nunmehr 83 Jahren.
Noch gilt die VOB 2006. Vielfach erläutert. Vom juristischen Hörbuch bis zu praxisnahen Beispielen. Hunderte Bücher von VOB-Kommentaren offenbaren die Bedeutung. Die "Bibel der Bauleute" im Netzwerk der Baunormen. Anzuwenden vor Ort und anschaulich im Projekt. Auftragskonkret entstehen die Fragen. Und guter Rat muss nicht teuer sein. Wertvoll wird die VOB im Zusammenhang mit anderen Regeln. Im Verbund von rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fachinformationen. Verknüpft mit der eigenen Baupraxis.
Einerseits die Mindestforderungen für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Verbindliche Standards für deren Eigenschaften und ihrer Verwendung. Andererseits die gelisteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen laut VOB/C. Nach Gewerken gegliedert mit Hinweisen zur Leistungsbeschreibung, zu Stoffen und Bauteile. Angaben zur Baustelle und Ausführung. Eine Abgrenzung konkreter Nebenleistungen und Besonderer Leistungen. Und zu guter Letzt die Abrechnung mit Leitlinien zum Aufmessen. Aktuell werden diese VOB-Themen inhaltlich mit betreffenden Auszügen aus Produktnormen im www.baunormenlexikon.de verkettet. Was steht wo in der VOB und den zitierten Normen. Eine Wissensbank im Internet. Jederzeit und überall präsent. In Kooperation mit dem DIN. Ergänzt durch praxisnahe und bildhafte Erklärungen. Allein diese umfassen mehr als 700 Seiten. Die VOB/C ist allgemeingültig. Diese DIN-Normen gelten für öffentliche, gewerbliche und privaten Bauherren gleichermaßen. Die ATVen müssen als technische Standards nicht extra vereinbart werden. Anders die VOB/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bauvertrag. Kaufmännisch-rechtliche Regeln für öffentliche und bei Vereinbarung für gewerbliche Bauherren. Für privaten Bauherrn als Verbraucher gilt zumeist das BGB. Die VOB/A ist insbesondere eine vergaberechtliche Dienstanweisung für öffentliche Bauherren.
Die VOB als Ganzes hat also in ihren Teilen eine unterschiedliche praktische Bedeutung. Es geht um Bauen und Geld. Technische Kenntnisse sind kaufmännisch zu nutzen. Vernetztes und glaubwürdiges Wissen hierzu hat seinen Wert. Besonders wenn man es bei Bedarf sofort findet und versteht.
In 2010 wird die neue VOB kommen. Am wichtigsten sind die Veränderungen. Und bei den vernetzten DIN-Normen passiert dies ständig. Mit dem Baunormenlexikon können sie dies zeitnah nachvollziehen. Diese aktuelle Verkettung ergänzender DIN-Inhalte ist einzigartig.
In alter Frische!