VOB 2012 im Verbund mit STLB-Bau und dem Baunormenlexikon

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Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

VOB 2012 im Verbund mit STLB-Bau und dem Baunormenlexikon

01.10.2012
Mitte Oktober erscheint die neue VOB 2012. 86 Jahre VOB in der Erneuerung von der Verdingungsordnung zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Und in den letzten 10 Jahren häutete sie sich viermal als VOB 2002-2006-2009-2012. Ein Wandel durch Annäherung an europäisches Recht und deren Normen. Diesmal musste der Bundesrat am 6. Juli 2012 der „Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“ zustimmen.
Die Vergabe wird im Teil A in drei Abschnitten geregelt. Beginnend für nationale und folgend für EU rechtlich bestimmte Vergaben. Unterschieden nach unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. Neu ist der 3. Abschnitt zu Vergaben für Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene. Überarbeitet wurde der 2. Abschnitt mit den EG-Paragraphen. Darin wurden die Basis- und a-Paragraphen vereint. Damit wurden diese mit dem 1. Abschnitt vergleichbarer. Dabei fällt auf, dass Nebenangebote national grundsätzlich zulässig, aber EU-rechtlich an Mindestbedingungen gebunden sind. Eine abgestufte Rechtslage bei der Prüfung und Wertung der Angebote lt. §§ 16 in Abschnitt 1 und 2.
Die VOB Teil B gilt allgemein als „Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen“. In der VOB 2012 gibt es hierzu nur eine Änderung. Dies betrifft die Zahlung nach § 16, weil Deutschland die Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht umsetzen muss. Im Kern wird die Fristenregelung von Werktage auf Kalendertage geändert, die Prüffrist zur Schlussrechnung von 2 Monaten auf 30 Tage verkürzt und der Zahlungsverzug ohne Mahnung eingeführt. Ein Regelwerk gegen die zunehmend zögerliche Zahlungsmoral auch der öffentlichen Hand.
Die VOB Teil C sind „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen“ für Bauleistungen. Kurz ATV als DIN-Normen. Diese werden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss, dem DVA erarbeitet und fortgeschrieben. Neu sind die ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ und die ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“. 7 ATV’en wurden inhaltlich verändert und 29 ATV’en redaktionell überarbeitet, d.h. auf die aktuellen nationalen und internationalen Normen bezogen, wie z.B. auf den Eurocode.
Die Vielfalt der Normenwelt im Bauwesen ist gewaltig. Mit der europäischen Harmonisierung ist diese auch noch ständig in Bewegung. Für die Orientierung in diesem Beziehungsgeflecht der technischen Regelwerke hilft www.baunormenlexikon.de. Von den Inhalten her sind die verschiedenen Normen miteinander verknüpft. Ein strukturierter geistiger Helfer am Bau.
Im VOB-Normenpaket aus dem Baunormenlexikon werden ausführliche Auszüge aus allen ATV’en der VOB/C mit den Normen vernetzt. Mit zirka 1000 wichtigen Originaltexten aus 70 Normen des DIN und über 800 Erläuterungen samt Beispielen. Zahlreiche Bildkommentare und Erklärungen zu Aufmass und Abrechnung, Besonderen und Nebenleistungen sowie zur Ausführung und Baurecht nach VOB/A und VOB/B. Schnell Finden und praxisgerecht Verstehen steht im Vordergrund. Dank Online immer aktuell und im Bezug zwischen den alten und den neuen VOB-Normen.
Die VOB und die Normen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Beschreibung der Bauleistungen. Eine solide Grundlage für die Qualitäts-, Kosten- und Vertragssicherheit. STLB-Bau ist von der Quelle her an die VOB gebunden und durch DIN-Normen geprägt. Die VOB 2012 erscheint im Oktober. Synchron aktualisiert mit der STLB-Bau Version 2012-10. Inhaltlich verkettet sind VOB, Baunormenlexikon und STLB-Bau ein leistungsstarkes Team. Von der Ausschreibung bei der Bauvergabe bis zur Bauabrechnung im Bauvertrag.
In alter Frische
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (1)

Monika Fügel: Dresdner Stollen
27.11.2013 10:07 Uhr
Wir, die Scholze Ingenieurgesellschaft Stuttgart, Echterdingen, haben von Ihnen einen wunderbaren Dresdner Stollen zugesandt bekommen, und zwar für einen Herrn Stefan Schneider!
Leider haben wir in unserem Unternehmen keinen STEFAN Schneider (nur Markus, Eduard und Ralf).

Da ich also nicht weiss an wen ich diesen Stollen weitergeben "muss", werde ich ihn behalten und mit den Kollegen teilen!!

Ich hoffe, ich habe Ihr Einverständnis und bedanke mich auch im Namen meiner Kollegen recht herzlich für die unverhofften Daumenfreuden!
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