Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.
| Bau LG1 | Bau LG2 | Dachdecker | Elektro | Maler | |
West | 10,40 | 12,50 | 10,20 | 9,20 | 7,85 | €/h |
Ost | 9,00 | 9,80 | 10,20 | 7,70 | 7,15 | €/h |
Eine hohe Spannweite haben auch die Lohnzusatzkosten (LZK). Neben den gesetzlichen Sozialkosten sind sie abhängig vom Betrieb, der Region und den Regelungen für die Gewerke. Allein im Rohbau streuen sie von 65 bis 95 %. Im Ausbau sind es weniger.
Aus dem Mittellohn (ML) und den Lohnzusatzkosten sowie Lohnnebenkosten ergibt sich der Kalkulationslohn. Dieser Stundensatz ist ein sehr guter Vergleichswert, da er die realen Lohnkosten für eine tatsächliche Arbeitsstunde widerspiegelt. Das sind die direkten Lohnkosten für eine Stunde Arbeitsleistung. Und der Kalkulationslohn kann wohlgemerkt bei regulärer Beschäftigung zwischen ca. 12 - 30 €/h in Deutschland schwanken.
Zum Beispiel
ML: 8,- €/h + 50 % LZK = 12,-€/h und
ML: 15,50 €/h + 94 % LZK = 30,- €/h.
Von illegalen Löhnen ganz zu schweigen.
Kalkulationslöhne sind in den EFB-Preisblättern bestens vergleichbar. Dagegen sind die Verrechnungslöhne nicht direkt vergleichbar. Der Verrechnungslohn (VL) ist die Summe aus Kalkulationslohn und einer Umlage. Er dient nur der Baupreisermittlung sowie der Prüfung und Wertung von Nachträgen - "Lohnstunden * Verrechnungslohn = Preisanteil Lohn".
Die anteilige Verrechnung oder Umlage von Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie W&G ist eine kalkulatorische Freiheit. Jeder Bieter kann nach seinem Kalkulationsverfahren die Zuschläge auf die Kostenarten wie Löhne, Stoffe, Geräte oder Sonstige frei wählen.
Deshalb ist ein Vergleich von Verrechnungslöhnen ohne Beachtung der anderen Zuschläge irreführend. Diese Fehleinschätzung bei der Beurteilung der EFB-Preisblätter und einen "gewissen Blindflug" habe ich oft festgestellt.
Dagegen ist ein Vergleich von Stundenverrechnungssätzen aussagefähig. Hierbei werden alle Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie W&G auf den Kalkulationslohn umgelegt. Dieser Vollkostenstundensatz dient dem Angebot von Stundenlohnarbeiten bzw. "Regiearbeiten".
Abschließend sind noch zwei Stundenpreise interessant. Die Eigenleistung und der Umsatz pro Arbeitsstunde. Hierbei werden auf den Kalkulationslohn neben den BGK, AGK und W&G auch noch alle Einzelkosten außer den Lohnkosten umgelegt. Beim Umsatz sind noch die Nachunternehmer enthalten. Diese Stunden- und Umsatzproduktivität dienen einer überschlägigen Kalkulation und sind für eine Plausibilitätsprüfung sehr von Vorteil. Beide kann man auch aus den EFB-Preisblättern ableiten.
Die kostenbezogenen Stundensätze "Mittellohn und Kalkulationslohn" sind entsprechende Spiegelbilder der Lohnkosten und sind zum Vergleich trefflich geeignet.
Die erlösbezogenen Stundensätze "Stundenverrechnungssatz sowie Eigenleistung und Umsatz pro Arbeitsstunde" sind vergleichbare Stundenpreise.
Der Verrechnungslohn (Angebotslohn) ist ein Labyrinth und sagt allein wenig aus. Wohl dem der den Überblick und das Zahlengefühl hat.
In alter Frische!