Aufgliederung von Stoffkosten und -preisen mit Dynamischen BauDaten

Aufgliederung von Stoffkosten und -preisen mit Dynamischen BauDaten
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Aufgliederung von Stoffkosten und -preisen mit Dynamischen BauDaten

01.08.2022
Die Begriffe „Stoffkosten“ und „Stoffpreise“ sind mehrdeutig. In der Urkalkulation und den Angaben zur Kalkulation nach EFB 221, 222 fordert man die Stoffkosten für die Einzelkosten der Teilleistungen. Bei der Aufgliederung von Einheitspreisen (EFB 223) sind positionsweise die „Teilkosten einschl. Zuschläge“ für Stoffe auszuweisen. Und für Nachträge wird der Begriff Stoffpreisgleitklausel benutzt. Was Stoffe im Zusammenhang von Kosten und Preisen bedeuten, wird konkret in den Prozessen von Planen, Bauen und Betreiben deutlich.
Aus der kalkulatorischen Sicht und der Methodik der Dynamischen BauDaten werden die Stoffe nach Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Betriebsstoffen unterschieden. Die Baustoffe sind Produkte, die mengen- und wertmäßig über Bauleistungen in Bauteilen von Bauwerken verarbeitet werden. Sie werden auch als Material oder im TGA-Bereich sogar als Geräte (z.B. Heizgerät) bezeichnet. Bauhilfsstoffe sind Stoffe, die mehrfach wiederverwendet und nur wertmäßig verrechnet werden, wie z.B. Rüstung, Verbau oder Schalung. Betriebsstoffe dagegen dienen zum Betreiben von Geräten oder Bauwerken, wie z.B. Energieträger.
In den Wertschöpfungsketten verwandeln sich die Kosten und Preise über den Einkauf und Verkauf. Kalkulatorisch spricht man z.B. von Preisen für Baumaterial und von Materialkosten. So kalkuliert man beim Bauen die Materialpreise frei Baustelle als Stoffkosten für die zu erbringenden Bauleistungen. Mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn (W&G) verwandeln sich die Stoffkosten in die Preisanteile Stoffe als Teil der Baupreise. Aus der Sicht der Planung sind dies die „Teilkosten einschl. Zuschläge“ nach EFB 223.
Bei der Stoffpreisgleitklausel nach Formblatt 225 im VH-Bund sind indes die Stoffpreise als Einkaufspreise für das Baumaterial und bei maschinellen Leistungen sogar für Betriebsstoffe anzuwenden. Zum Vergleich der Preisentwicklungen dienen Erzeugerpreisindizes, die nach GP-Nummern (Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken) für die Materialarten klassifiziert sind. In der Baukalkulation werden die Baustoffkosten mit den Materialpreisen frei Baustelle (Einkaufspreise für das Baumaterial plus Frachtkosten) bewertet, die abhängig von Standort und Objekt infolge der Transportwege, Lieferanten und Einkaufsmengen schwingen.
Die Begriffe „Stoffkosten“ und „Stoffpreise“ werden im Anwendungsfall deutlich. Mit den Dynamischen BauDaten erfolgt dies über die DBD-KostenAnsätze und DBD-BauPreise. So werden mit den DBD-KostenAnsätzen die Mengen- und Wertgerüste leistungsbezogen u.a. für Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe aufgegliedert. Für die Baustoffe erfolgt z.B. eine detaillierte Auflistung der Bedarfsmengen und der Materialpreise frei Baustelle, wobei man diese direkt als Vergleichswert für eine Stoffpreisgleitklausel zugrunde legen kann.
Indirekt sind solche Vergleichs- bzw. Basiswerte über die leistungsbezogene Aufgliederung der „DBD-Baupreise nach EFB 223“ aus dem Preisanteil Stoffe bzw. „Teilkosten einschl. Zuschläge“ kalkulierbar. Ab der Version 2022-10 erfolgt mit „DBD-BauPreise Plus“ eine Erweiterung nach konkreten Materialarten für den Preisanteil Stoffe, die mit einer GP-Nummer nach DESTATIS verknüpft sind. Diese detaillierten Preisanteile Stoffe enthalten die (Bedarfsmenge * Materialpreis frei Baustelle) plus Umlage für Gemeinkosten und W&G.
Da die Multiplikation (Bedarfsmenge*Materialpreis) die Baustoffkosten widerspiegeln, können Mehrkosten und Preisentwicklungen für die Baustoffe belegt werden. Aus dem Preisanteil Stoffe ist dann nur die Umlage für Gemeinkosten und W&G als Deckungsbeitrag (DB) für Stoffe abzuziehen, der sich aus dem Zuschlagsatz (Z in %) Stoffe (z.B. EFB 221) ergibt. „DB für Stoffe =(100*Z)/(100+Z)* Preisanteil Stoffe“. Bei einem Zuschlagssatz auf Stoffe von 25% wäre z.B. der DB-Anteil vom Preisanteil Stoffe: „20%=(100*25)/(100+25)“.
In alter Frische
Ihr Klaus Schiller

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