Die Bau- und Leistungsbeschreibung - Grundsätze a'la VENTO

Die Bau- und Leistungsbeschreibung - Grundsätze a'la VENTO
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Die Bau- und Leistungsbeschreibung - Grundsätze a'la VENTO

10.04.2007
Die Bau- und Leistungsbeschreibung - Grundsätze a'la VENTO
Der italienische Begriff Vento bedeutet Windstärke. Und am Bau hat man mit Wind und Wetter zu tun. Winde entstehen durch Unterschiede im Luftdruck zwischen Luftmassen. Kleine Druckgefälle erzeugen eine Brise und aus großen entstehen Stürme oder gar Orkane.
Mit der Leistungsbeschreibung entstehen auch geistige Hoch- und Tiefdruckgebiete am Bau. Auftraggeber und Auftragnehmer sind einem Klima ausgesetzt, das durch die Abweichungen von Bau-Soll und Bau-Ist geprägt wird.
Im Bauvertrag wird der Leistungsgegenstand als "geschuldete Leistung" beschrieben und die entsprechende Vergütung vereinbart. Das Baugeschehen nimmt seinen Lauf. Um das Vertragsrisiko zu minimieren und eine Qualitäts- und Kostensicherheit zu erzielen, sollte die Bauleistung nach folgenden Grundsätzen beschrieben werden:
Vollständig - erschöpfend den Leistungsumfang beschreiben
Eindeutig - AG und AN (Bieter) verstehen sie im gleichen Sinne
Neutral - Grundlage des Wettbewerbes
Technisch richtig - anerkannte Regeln der Technik, z.B. nach DIN
Objektindividuell - passgenau zur Baustelle und zur baulichen Anlage
Dies ist die Theorie. Baurechtlich formuliert in der VOB/A § 9.
Das Einfache, was so schwer zu machen ist. Oder, was nicht gewollt ist? Die Praxis ist oft eine andere. Hinter jedem Buchstaben steht ein Für und Wider im Geflecht der Interessen. Dies beginnt schon mit den ausgeschriebenen Mengen. Sie werden mit Computer exakt ermittelt, um sie anschließend bewusst zu ändern. Diese Funktion bietet schon jedes AVA-Programm an. Der Planer schafft sich damit Reserven für die Abrechnung, um Finanzpolster für Nachträge zu haben. Angefangen hat es mit einigen Prozentpunkten und insbesondere im Straßen- und Tiefbau ist dieses Phänomen ausgeufert. Jede Strategie entwickelt eine Gegenstrategie.
Oft sind viele Leistungsbeschreibungen zu allgemein, unverbindlich, lückenhaft und wenig verständlich. Mit Vorbemerkungen werden "schwammige" Beschreibungen "wasserdicht" gemacht. Napoleon lässt grüßen: "Bist du stark und mächtig, dann formuliere kurz und unklar!" Widersprüchliche und technisch fehlerhafte Angaben kommen noch hinzu und eine Inaugenscheinnahme der Baustelle könnte manches im Vorab klarstellen.
Eine alte Volksweisheit sagt: "Wenn du heute nicht das eine Problem löst, wirst du morgen dafür zwei Probleme haben." Die unklare Ausschreibung wird während der Bauausführung geklärt und das Nachtrags-LV wird größer als das Haupt-LV. Vom Dschungel für Spekulationen bei der Vergabe ganz zu schweigen.
Stürmische Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert.
Eine perfekte Ausschreibung wird es nicht geben. Aber eine sorgfältige nach den "VENTO" Grundsätzen ist schon möglich.
Eine laue Brise ist besser als ein Orkanschaden.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (3)

Axel Kohlgrüber: Hoch und Tief
10.04.2007 14:47 Uhr
"Mit der Leistungsbeschreibung entstehen auch geistige Hoch- und Tiefdruckgebiete am Bau". = Sehr schöner Vergleich.
Normalerweise strömt die Luft vom Hoch in's Tief, es entsteht ein Ausgleich. Komisch ist, wir haben auf der Baustelle immer Hochdruck.

Nun, eine 100%ige Beschreibung aller Leistungen wird es nie geben. Beim Bauen im Bestand im Tiefbau z.B. unmöglich. Ist für den AN auch gut so, ein gewisser Raum für "Kreativität" muss bleiben. Mein Motto, immer den Ball flach halten.

Wichtig ist daß bei der Auswertung bis zur Vergabe beim AG sauber gearbeitet wird und der Auftrag an den erteilt wird, der sauber und ehrlich anbietet. Bei Ausschreibungen der LBB's bin ich da guter Dinge, bei so mancher Gemeinde.....
Axel Kohlgrüber: Der grösste Dünnschiss
13.04.2007 18:34 Uhr
der in letzter Zeit immer häufiger in den Ausschreibungen verbreitet wird ist: "Die Baustellenverordnung verlangt, dass für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen sind."

Dieses unsägliche SiGe-Koordinatorgedöns geht mir sowas von auf den Sack! Ist das nur bei uns in Rheinland-Pfalz so?
In einer Ausschreibung aus dem Saarland die ich gerade bearbeite steht jedenfalls nichts von diesem SiGe-Mist.
Wie ist das in den anderen Bundesländern?

Trotzdem ein schönes Wochenende alle miteinander.
Karl Nemec: Zum SiGeKo-Gedöns:
27.04.2007 09:42 Uhr
Zur Info zum Beitrag von Herrn Axel Kohlgrüber:

Die Baustellenverordnung vom 10.07.1998 ist ein Gesetz (BGBl.IS. 1283) und in der Bundesrepublik Deutschland gültig.
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