Neben den Löhnen und Stoffen beeinflussen auch die Gerätekosten die Baupreise. Vornehmlich dort, wo das Bauen mechanisiert ist. Von der gesamten Baustelle bis zu einzelnen maschinellen Bauleistungen. Diese sind durch Leistungsgeräte bestimmt. Die Baustelleneinrichtung (BE) ist durch Bereitstellungsgeräte geprägt.
Ein Maschinenaushub wird sofort durch den Bagger sichtbar. Die Baustelle erscheint mittelbar über den Kran. Und so werden auch die Baupreise kalkuliert. Der Bagger ist über die Einzelkosten der Teilleistung Aushub direkt im Baupreis enthalten. Der Kran wird über die Gemeinkosten der Baustelle auf alle Teilleistungen umgelegt. Er ist indirekt im Baupreis versteckt. Anders bei einer Extraposition für BE. Dann wird der Kran auch geradewegs in dieser LV-Position kalkuliert. Eine Umlage für diese BE auf andere Positionen entfällt. So sollte es sein. Praktisch bedeutet dies, dass Baupreise bedingt durch verschiedene BGK schwerer vergleichbar sind.
Baugeräte werden gekauft oder gemietet. Gerätekosten werden ermittelt über die BGL oder Mietpreise. Zur Orientierung mit technisch-wirtschaftlichen Daten dient die Baugeräteliste seit 1929. Und im November erschien die neue BGL 2007 als Buch auf ca. 1000 Seiten mit 21 Gerätehauptgruppen. Mächtig, gewaltig. Persönlich bin ich aber enttäuscht. Wegen des Zahlengefühls. Das Problem ist die Preisbasis 2000. Man muss über den Erzeugerpreisindex für Baumaschinen, z.B. 107,9%, Stand 09/2007 selbst die mittleren Neuwerte hochrechnen. Umständlich und zeitaufwändig. Die BGL gibt es auch auf CD oder im Internet. Und dort wird gerechnet. Warum nicht gleich so? Das Marketing lässt grüßen.
Für die praktische Kalkulation gibt es noch ein zweites Problem. Die Gerätekosten sollten real widergespiegelt werden. AfA+Verzinsung+Reparaturkosten sind als AVR Summe in der BGL ca. 10-20% höher als vergleichbare Mietpreise auf dem Markt der Geräteverleiher. Bei Kalkulationen in ARGEn werden auch diese Vorhaltekosten oft nur mit 60-80% von der BGL angesetzt. Hinzu kommt die spezielle betriebliche Situation, wenn z.B. ein Bagger schon abgeschrieben ist.
Kurzum kann man sagen: Je größer das Bauunternehmen, umso mehr wird die BGL herangezogen. Ansonsten werden die Gerätekosten durch die Mietkosten der Verleiher bestimmt. Die Vermietungspreise von Geräten erhalten für die reale Ermittlung der Baupreise eine wachsende Bedeutung.
Neben den Baugeräten wirken auch die Kosten für Werkzeuge und Kleingeräte auf die Baupreise. Gerade bei handwerklichen Bauleistungen. Deshalb hat die BGL auch eine kleine Schwester. Sie heißt BAL, die Baustellenausstattung- und Werkzeugliste. Kalkuliert werden diese Kosten als Baustellengemeinkosten (BGK) oder Allgemeine Geschäftskosten (AGK). Damit fließen sie indirekt in die Baupreise ein.
Bis zum 31.12.2007 konnten viele Werkzeuge und Kleingeräte als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) voll abgeschrieben werden. Die Grenze war 410 € ohne Umsatzsteuer. Ab 1.1.2008 hat man die Grenze auf 150 € gesenkt. Somit entsteht ein Pool von Werkzeugen und Kleingeräten in der Spanne von 150 bis 1000 €, die in 5 Jahren abgeschrieben werden müssen. Wichtig für die Bilanz. Folgenloser für die Zuschlagssätze zur Baupreisermittlung. Die Kosten werden nur anders verteilt und fließen so oder so als Durchschnitt in den Finanzplan.
In alter Frische!