Im Deckungsbeitrag verbirgt sich ein tiefer Sinn für die Kalkulation von Baupreisen, der Beurteilung von Angeboten und dem Nachtragsmanagement. Zum Verständnis dieser Zusammenhänge möchte ich aus aktuellem Anlass geistig anregen.
Betriebswirtschaftlich ist der Deckungsbeitrag (DB) die Differenz zwischen Umsatz und variablen Kosten. Für den Bau gesprochen: DB = AES - EKT. AES steht für die Angebotsendsumme mit den Baupreisen. EKT sind die direkten Einzelkosten der Teilleistungen. Variabel weil leistungsabhängig.
Folglich enthält der Deckungsbeitrag als Summe die Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) im Sinne von Fixkosten sowie Wagnis und Gewinn: DB = BGK + AGK + Wagnis + Gewinn. Ausgedrückt wird, in welchem Maße diese 4-stufigen Bestandteile (Umlagen) durch die Baupreise "gedeckt" werden.
Deckungsbeiträge sind Umlagen. Das Bindeglied zwischen den direkt durch Leistungen verursachten Kosten und dem Baupreis. Darin wird die Dualität deutlich. Der DB hat eine Beziehung zur AES und eine Beziehung zu den EKT. Er ist einerseits ein Anteil von der AES und anderseits ein Zuschlag auf die EKT, wie das vereinfachte Zahlenbeispiel zeigt:
EKT | + | DB | = | AES |
80 € | + | 20 € | = | 100 € |
DB | / | AES | = | Anteil |
20 € | / | 100 € | = | 0,20 |
DB | / | EKT | = | Zuschlag |
20 € | / | 80 € | = | 0,25 |
Der Anteil 20% von der AES und der Zuschlag 25% auf EKT sind die zwei Seiten eines Deckungsbeitrages. Und die lassen sich ineinander umrechnen. Kenne ich den einen, so erfahre ich auch den anderen. Für die Verwandlung empfehle ich immer folgende Eselsbrücke. Anteil ist davon, also minus -. Zuschlag ist dazu, also plus +. Die prozentuale Umrechnung erfolgt mit der bekannten Kalkulationsformel:
y = (100 * x) / (100 - oder + x)
Ist x der Anteil, dann - und ist x der Zuschlag, dann +.
Gegeben: | Anteil=20% |
Gesucht: | Zuschlag = (100 * 20) / (100 - 20) = 2000/80 = 25% |
Gegeben: | Zuschlag=25% |
Gesucht: | Anteil = (100 * 25) / (100 + 25) = 2500/125 = 20% |
In dieser Dualität sind Baubetriebs- und Bauauftragrechnung verbunden. Aus den betrieblichen Gemeinkosten und dem Gewinn im Verhältnis zum Umsatz lässt sich der Zuschlag für die Kalkulation der Baupreise ermitteln. Ebenso Preisuntergrenzen.
Über die in den EFB-Preis angegebenen Zuschläge lassen sich die DB-Anteile zur Beurteilung des Angebotes ableiten. Analog die EKT- und DB-Anteile in den Baupreisen. Damit können die Vergütungsanpassungen für die Nachträge bewertet werden. Inklusive Ausgleichsberechnung für Leistungsminderungen oder -mehrungen. Ausgeführt in einer 4-stufigen DB-Rechnung mit BGK, AGK, Wagnis und Gewinn.
So entsteht z.B. im Falle einer Leistungsminderung ein Vergütungsanspruch für den DB-Anteil BGK+AGK+Gewinn (ohne Wagnis). Siehe Vergabehandbuch, VHB-Bund 2008. Anderenfalls können bei Leistungsmehrungen die DB-Anteile BGK oder BGK+AGK von Belang sein. In den EFB-Preis stecken hierzu die umzurechnenden Angaben. Alles andere ist rechnerische DB-Logik von A wie Anteil bis Z wie Zuschlag. Nur sollte man zwischen beiden wohl unterscheiden. Und Inhalt kommt von innen. Für eine Bewertung von Angebotsinhalten und Nachträgen sind die im Angebot und in den Baupreisen enthaltenen Anteile von entscheidender Bedeutung.
In alter Frische!