LV einlesen, fix verpreisen und mit EFB 221/223 Nachträge kalkulieren
01.12.2011
Beim öffentlichen Bauen ist die VOB Vertragsbestandteil und das Vergabehandbuch regelt deren Anwendung. Die VOB als allgemeine Geschäftsbedingung und das VHB als Dienstanweisung für die öffentlichen Bauherren. Im VHB Teil 2 (Vergabeunterlagen) werden zum Angebot ergänzende Formblätter Preisermittlung gefordert. Speziell die Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (EFB 221) und die Aufgliederung der Einheitspreise (EFB 223). Sie dienen der Aufklärung von Angebotsinhalten (VOB/A, §15) und der Prüfung von Nachträgen (VOB/B, §2). Deren Vergütung ist im Teil 5 (Nachtragsmanagement) in einem Leitfaden mit Rechenbeispielen erläutert. Für einzelne Nachtragsnachweise oder zusammen als Ausgleichsberechnung. Siehe www.bmvbs.de VHB 510-7. Dies ist die Theorie. Die Spielregeln eines VOB-Vertrages sind umfassend. Nur wem sind sie alle bekannt? Jeder kennt Nachträge. Aber wie sind sie einfach, schnell und sicher kalkulatorisch nachzuweisen? Und von einer Ausgleichsberechnung für eine Vergütungsanpassung zur Schlussrechnung haben die wenigsten gehört. Gerade diese ist sehr praktisch und elegant. Sie spart Zeit und man verdient damit Geld. Insbesondere bei mehr Minder- als Mehrmengen und bei Wegfall vereinbarter Leistungen. Die Grundlage sind kalkulatorisch saubere Nachweise. "Wer schreibt der bleibt." In der Einheit von Leistungsverzeichnis mit Mengen und Einheitspreisen sowie den Angaben in den EFB-Preis. Siehe Angebotsbilanz und Ausgleichsberechnung. In der abschließenden Abrechnung können die EFB-Preis Angaben noch sehr wertvoll für den Ausgleich von Vergütungsansprüchen nach VOB/B §2 werden. Ein mit EP’s kalkuliertes LV ist für jeden Praktiker logisch. Die EFB empfindet man dagegen als lästig. Schon der Begriff „Formblatt“ erzeugt Frust. Oft wird es als Beschränkung der kalkulatorischen Freiheit empfunden. Oberflächlich betrachtet scheint es so. Aber inhaltlich wird aus dem Frust eine Lust am Kalkulieren. Und zwar dann, wenn der Bieter den Sinn für sich erkennt. Er kann mit den EFB-Preis Angaben als späterer Auftragnehmer prüfungssichere Nachtragsnachweise erzeugen. Und die Kalkulationslogik ist für Software wie gemacht. nextbau hat die Integration von Angebot, EFB-Formblätter, Nachträge und Rechnungslegung mit ein paar Klicks kalkulatorisch und folgerichtig verkettet. Die EFB-Preis Angaben werden über die Kalkulationsverfahren, wie Vorbestimmte Zuschläge, Endsummen- oder Deckungsbeitragskalkulation ermittelt. Mit nextbau wird zudem aus Fixpreisen rückwärts kalkuliert und die EFB-Blätter abgeleitet. - LV über eine GAEB-Datei einlesen (DA 81: Leistungspositionen mit Mengen)
- Auskömmliche, marktbezogene Einheitspreise für Leistungspositionen eingeben.
- Über Finanzplan und Kalkulationslohn werden EKT + Umlagen rückwärts kalkuliert.
- Kontrolle der Angebotssumme nach EKT, DB (BGK+AGK+W&G) und Stunden.
- Nach Plausibilitätscheck wird Angebots-LV sowie EFB 221 und EFB 223 erzeugt.
- Rechnungslegung nach Aufmass und vereinbarten Einheitspreisen.
- Nachtragsnachweise werden aus EFB und Vertrags-EP automatisch erzeugt.
Eine Angebots- und Nachtragskalkulation samt Rechnungslegung für jedermann. Vergütungsanpassungen lassen sich am einfachsten in ca. einer Minute in Form der Ausgleichberechnung ausdrucken. Deshalb sollte man sich als Bieter über die Abgabe von EFB-Blättern nicht ärgern, sondern extra darauf hinweisen bzw. diese freiwillig beilegen. In alter Frische!
Weiterführende Fachinformationen:Angebot, Angebotsbilanz, Ausgleichsberechnung, EFB-Preis, Einheitspreis, Finanzplan, Fixpreiskalkulation, Kalkulation, Kalkulationslohn, Kalkulationsverfahren, Leistungsverzeichnis, Nachtrag, Nachtragsmanagement, Rechnungslegung, Schlussrechnung, Vergabehandbuch, Vergütung, Vergütungsanpassung, VOB
|
Stichwort-Index:
Aktuelle Themen:
Die grafische Baukalkulation hat eine große Zukunft - daran glaubt Klaus Schiller seit 20 Jahren. Er will aus Bildern Kostenberechnungen machen. Interview in bi BauMagazin
|