Kostenberechnung gewinnt mit der Neufassung der HOAI 2009 an Bedeutung

Kostenberechnung gewinnt mit der Neufassung der HOAI 2009 an Bedeutung
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Kostenberechnung gewinnt mit der Neufassung der HOAI 2009 an Bedeutung

03.08.2009
Der Bauherr will bauen. Und wer baut, muss zahlen! Für Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen. Was kostet wie viel? Beim einfachen Bauen im Bestand plant der Bauherr direkt mit den Bauschaffenden. Dafür erhält er das Angebot inklusive Beratung. Die Vergütung erfolgt über die Baupreise der Bauleistungen. Anders bei Neu-, Umbauten und komplexen Sanierungen. Externe Beratungen und Bauplanungen samt Genehmigungen werden erforderlich. Für deren Erfüllung braucht der Bauherr professionelle Hilfe. Diese geistigen Leistungen werden vergütet mit Honoraren. Erwartungsgemäß im Bezug zum Bau. Leistungsbilder nach HOAI - Kostengruppen nach DIN 276. Somit bestimmen die Baupreise indirekt das Honorar. Der Kreis wird geschlossen - eine bauwirtschaftliche Quadratur. Welche Kosten sind anrechenbar? Tatsächliche oder geplante. Und mit dem Steigen der Bausumme wächst das Honorar. Zur planerischen Qualität gehören auch die Baukosten. Oft führt eine schlechte Planung zu höheren Baukosten. Nicht würdig zu belohnen. Ein Malus als Abzug wäre gerechter. Dagegen erfordern bestmögliche Baukosten mehr geistigen Aufwand. Dies sollte nicht bestraft werden. Ein Bonus als Erfolgsbeteiligung wäre sinnvoller.
Ebenso bei der Beurteilung von Nachträgen. Derzeit bei Planern oft ein Stiefkind. Problematisch wird es bei Nachträgen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Ausschreibungen. Wenn daraufhin noch die Vergütungsansprüche der Planer steigen. Na ja: Wohl kein „Mandantenverrat“, aber ein fader Beigeschmack bleibt. Potentiale für einen Zielkonflikt. Verbraucherschutz und Architektenleistung. Kostengünstiges Bauen und Vergütung. Darin liegt aus meiner Sicht das wesentlich Neue an der HOAI 2009. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Es gilt die Kostenberechnung und eine DIN 276, die zu 2006 kaum verändert wurde. Die bisherigen Fassungen der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 waren vor allem mit neuen Gliederungen an den Stand der Technik angepasst. Parallel verwaltet und teilweise ergänzt durch Anwendungsbereiche für Kostenrahmen, -schätzung, -berechnung, -anschlag und -feststellung. Die jetzige HOAI bringt weit reichende Änderungen.
Das neue Berechnungsmodell mit einem Bonus-Malus-System soll kostenoptimales Bauen fördern. Mehr Kostenverantwortung für Planer. Mehr Planungssicherheit für Bauherren. Das Prinzip ist eine ernsthafte und realistische Baukostenvereinbarung. Mit der Entwurfsplanung sind die Kosten qualifizierter und exakter zu berechnen. Nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene. Vor der Vergabe der Bauleistungen ist das Honorar festgelegt. Die Basis für die um 10% höheren HOAI-Tafelwerte ist die Kostenberechnung. Das Bezugssystem für die Honorarvereinbarung. Unabhängig von Vergabepreisen. Die Honorarabrechnung ist frei von der Kostenfeststellung im Nachhinein. Der vorausschauende Blick soll es richten. Das Niveau der Kostenberechnung bestimmt die Honorarhöhe. Projektindividuell sind die Kosten zusammenzustellen. Für das Bauwerk werden bauteilorientierte Kosten berechnet. Anhand prüfbarer Mengengerüste und über Kostenelemente nach DIN 276. Bewertet mit regionalen Baupreisen, die auf Orientierungs- und Erfahrungswerten beruhen. Keine vertraglich vereinbarten Baupreise, die im IST abgerechnet werden. Kostenberechnungen im SOLL gewinnen an Bedeutung.
Fachkompetenz und neutrale Informationen sind gefragt. Der Planer bestimmt mit seiner Kostenberechnung seine Vergütung - ein Interessenskonflikt? Eine Herausforderung für Kostenvereinbarungen und für das Nachtragsmanagement. Nachträgliche Anordnungen des Bauherrn führen oft zu Änderungen des Bauentwurfes. Die Folge sind gesonderte Planungsleistungen und veränderte Bauleistungen. Nach dem Verursachungsprinzip wäre die Kostenvereinbarung zu ergänzen und über einen Ausgleich zu korrigieren. Die Vergütung einschließlich Bonus/Malus ist anzupassen.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (2)

ein Baurevisor: So so
31.08.2009 12:38 Uhr
Hallo,

ist da nicht die Gefahr nun umso größer, dass die Kostenberechnungen großzügig nach oben gerechnet werden? (natürlich in vertretbarem Maß)
Zum einen, um das Honorar nach oben zu ziehen und zum anderen, um eher einen Bonus zu holen als mit einem Malus bestraft zu werden.

Toll ist ja auch, dass ich nun eben als Planer vorab die Kosten nach oben treibe, um dann auch noch mit irgendwelchen Scheinargumenten behaupten zu können, ich hätte optimiert und kassiere dann dafür noch einen Bonus, wenn niedriger abgerechnet wird.

Oder sehe ich dieses Manipulationspotential falsch ?

"Natürlich" sind das nur bösartige Unterstellungen und die Mehrzahl der Planer arbeite korrekt und gewissenhaft.
Ich möchte wirklich davon ausgehen!
Jörg Heintzenberg: Kostenberechnung gewinnt
01.09.2009 13:40 Uhr
zum Beitrag von "Baurevisor":
Zwei Gedanken hierzu:
Zum einen:
Welcher Bauherr ist zufriedener bzw. "glücklicher"?
Derjenige, dem ein Architekt Kosten von 1.000.000 berechnet hat und der nach Abrechnung mit 980.000 rauskommt? Oder der, dem ein Architekt Kosten von 900.000 berechnet hat und der am Ende mit 970.000 rauskommt?
Wirtschaftlich gesehen müsste es der zweite sein, psychologisch nach meiner Vermutung der erste...
zum anderen:
Selbstverständlich müssen alle Angaben in einer Kostenberechnung einem neutralen Vergleich standhalten. Ein Bauherr ist gut beraten, einen solchen vorzunehmen.
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