Bauaufträge im Kreislauf von Angebot, Ausführung, Nachtrag und Abrechnung

Bauaufträge im Kreislauf von Angebot, Ausführung, Nachtrag und Abrechnung
Schiller-Blog - Der Schillernde Blick auf die Baubranche

Bauaufträge im Kreislauf von Angebot, Ausführung, Nachtrag und Abrechnung

02.06.2009
Der Bauauftrag entsteht und ist wert das er zugrunde geht. A` la Goethe erleben die Firmen diesen ewigen Rhythmus am Bau. Vom Anbieten bis zum Abrechnen. Oft ist nach dem Angebot schon Schluss. Aber mit der Schlussrechnung ist der Auftrag noch nicht am Ende. Bauaufträge sind das tägliche Brot der Firmen. Lebenswichtig sind die Bauleistungen und Baupreise. Und eine gesunde Existenz erfordert eine schnelle und sichere Kalkulation sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Auftragsindividuell sind die konkreten Bauleistungen, die Kosten und Baupreise zu ermitteln. Im Rahmen von Leistungsbeschreibung und betrieblichen Finanzplan. Bauaufträge Kalkulieren und Abrechnen ist eine technische und kaufmännische Tätigkeit. Vergleiche Handbuch Praktische Baukalkulation
Angebote:
Das Werben um Aufträge beginnt mit dem Anbieten von Preisen für die betreffenden Leistungen. Praktisch wird geschätzt mit Preiskennzahlen, vorbestimmten Einheitspreisen, kalkulatorischen Orientierungs- und betrieblichen Erfahrungswerten bis zu den auf die Baustelle bezogenen Kostenansätzen. Vom Groben zum Feinen. Schnell und sicher soll es sein. Das Angebot hat zwei Seiten. Nach außen das LV mit den Preisen und nach innen die Angaben zur Kalkulation nach Kosten: EKT, BGK, AGK sowie nach Wagnis und Gewinn (vgl. Kalkulationsschema, EFB - Preis lt. VHB). Der Baupreis vereint die Einzelkosten (EKT) und den Deckungsbeitrag (DB). Zum einen die direkt von den Leistungen abhängigen EKT. Zum anderen die baustellen- und baubetrieblichen Umlagen - als DB indirekt den Leistungen zugeordnet. Mit der Annahme des Angebotes wird der Bauauftrag geboren. Bereit zur Ausführung mit vertraglich vereinbarten Preisen, Fristen und Qualitäten.
Ausführung:
Vorbereitet durch die Arbeitskalkulation. Vom verbindlichen Bau-Soll zu detaillierten Soll-Werten. Ein „Drehbuch“ für die Baustelle mit Stundenvorgaben, Materialbedarf usw. Dennoch läuft der Film oft anders. Deshalb der Soll-Ist Vergleich. Wer die Stunden im Griff hat, hat die Baustelle im Griff. Aber mit dem Aufmass der Ist-Mengen gibt es Abweichungen zum Vertrag. Auch Veränderungen der Leistungen wandeln das Bau-Soll. Die Vergütung ist auf Verlangen anzupassen.
Nachträge:
Vergütungsanpassungen nach VOB/B § 2 für Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen, Wegfall von Leistungen, Minder- und Mehrmengen oder bei nachträglicher Bauzeitverlängerung sind zu vereinbaren. Kalkulatorische Nachweise können z.B. auf Basis der EFB-Preisangaben erfolgen. Entweder gesondert für jeden einzelnen Nachtrag durch eine vereinbarte EP-Anpassung. Oder zusammengefasst durch eine Ausgleichsberechnung in der Schlussrechnung.
Abrechnung:
Die Rechnungslegung der ausgeführten Bauleistungen einschließlich Nachträge im Bezug zur vertraglich vereinbarten Leistung kann sehr komplex sein. Voraus- und Abschlagszahlungen mit Pauschalen, Prozenten oder nach IST-Stand sind kombinierbar. Für die Umsatzsteuer zählt der Zahlungsbetrag. Dabei ist nach Leistungsempfängern zu unterscheiden. Die Schlussrechnungen sind dagegen SOLL besteuert. Von den Bauleistungen abzgl. Nachlass sind die geleisteten Zahlungen unter Beachtung der Skonti abzuziehen und die Umsatzsteuer zu korrigieren. Die Schlussrechnung ist ein Schlussstrich mit dem Ziel Einvernehmen herzustellen. Dann tickt die Zeit der Gewährleistung mit Sicherheitsbürgschaft oder -einbehalt. Und erst danach kann der Bauauftrag unter Vorbehalt des Finanzamtes beerdigt werden.
Bauaufträge sind das Wahre von der Wiege bis zur Bahre.
In alter Frische!
Ihr Klaus Schiller

Kommentare (2)

Gast: am Rande
28.10.2009 11:54 Uhr
Guten Tag,
am Rande der oe.e Thematik Nachträge möchte ich bewusst machen ,dass es Planungspflicht des AG ist, die zusätzlichen/geänderten Leistung zu beschreiben.

Was Nachträge, also zusätzliche oder geänderte Leistungen betrifft, ist es leider "Usus", dass der AN zur Angebotserstellung und damit Leistungbeschreibung genötigt wird.
Wobei dieser dies evtl. gerne tut, er begibt sich aber auch in ein Planungsrisiko. Abgesehen davon kann eigentlich nur der AG die Schnittstellen zu anderen Gewerken kennen und fixieren. Ferner entsteht ein Massenrisiko, wenn man sich auf den AN verlässt und nicht selten ist dessen Beschrieb unvollständig und oberflächlich und es fehlen technische Werte, die man dann später schwieriger einfordern kann (zB. exakte Materialangabe mit WLG-Wert etc.)
Auch wenn es Arbeit bedeutet, entlastet der AG bei "Selbstbeschreibung" den AN und kann so besser steuern, dass er zügig ein ausgefülltes NA-LV zurück erhält....oft wird wegen zu späten NA-Angeboten des AN erst gebaut und später gestritten.

Ist es nicht auch so, dass der Planer dennoch sein Honorar für diese zusätzliche Bau-Leistungen erhält, obwohl die "Beschreibungsleistung" vom AN kam?

Daß die Praxis zu 95% anders aussieht bedeutet nicht, sie sei sinnvoll und zu fördern.
Theone: Besser als nichts
27.06.2010 22:35 Uhr
Jeder Auftrag ist besser als kein Auftrag, solange die Einhaitspreise im Rahmen bleiben.
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