Modellbasiert Ausschreibungen prüfen und Angebote kalkulieren
02.08.2010
Vom Bewerber über den Bieter zum Auftragnehmer (AN). Der Bewerber beteiligt sich an der Vergabe und fordert die Unterlagen zur Ausschreibung an. Als Bieter hat er diese geprüft und gibt ein Angebot ab. Mit der Erteilung des Zuschlages wird er Auftragnehmer. Der Lebenslauf des Bauauftrages beginnt mit dem Bauvertrag. Das Schicksal nimmt seinen Lauf. Vorbestimmt durch das Bau-Soll. Die Bau- und Leistungsbeschreibung samt Plänen bilden das Kernstück des Bauvertrages. Sie sind die gedankliche Vorwegnahme der Herstellung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerkes. Über deren Inhalt wird nach VOB mit den Bietern nicht verhandelt. Egal ob dafür Zeit verschwendet oder Geist verwendet wurde. Deshalb sind vorvertragliche Aufgaben zu erfüllen. In Form von Prüfen - Erkundigen - Hinweisen - Aufklären. Bieterpflichten bei der Angebotserstellung, um unerwünschte Folgen von Fehlern in der Ausführung zu verhindern. Prüfpflicht: | Feststellung von kostenwirksamen Festlegungen, Widersprüchen und Lücken. | Erkundigungspflicht: | Nachfragen bzgl. fehlender, unklarer oder ergänzender Unterlagen. | Hinweispflicht: | Der Bieter ist Fachmann und hat auf fehlerhafte Angaben hinzuweisen. | Aufklärungspflicht: | Angaben zu Angebotsinhalten (z.B. EFB) und Preisermittlungen. |
Eine Vorarbeit der Angebotskalkulation ist das Prüfen der Ausschreibung. Vor allem wegen der Kosten. Zur Ermittlung der Angebotspreise und für spätere Mehrvergütungsansprüche. Nachträge werden später nicht anerkannt, wenn Ausschreibungsfehler erkennbar waren. Solche Fehler, die bei Durchsicht der Ausschreibung "ins Auge springen", badet der AN aus. Nicht erkennbare Fehler bezahlt der Bauherr. Er ist für die ordnungsgemäße Ausschreibung verantwortlich. Der AG hat die Planungspflicht. Der AN ist keine 2. Ausschreibungsinstanz. Und so kann der Bieter bei einfacher Kontrolle und Zeitdruck nicht erkennen: - ob für richtige Leistungen die Mengen unrichtig sind (Minder- und Mehrmengen)
- ob Leistungen unvollständig oder falsch sind (Leistungsänderung)
- ob erforderliche Leistungen fehlen (Zusätzliche Leistungen)
- ob Leistungen überflüssig werden (Wegfall von Leistungen)
Vorsätzlich unterlassene Hinweise schließen Nachtragsansprüche des Bieters aus, der fahrlässig unterlassene Hinweis nicht. Alles im Gesamtbild der Ausschreibung. "Das Wahre ist das Ganze." Dies gilt auch für die Aufklärung des Bauauftrages. Sich schnell Klarheit verschaffen bringt Vorteile. Das modellbasierte Kalkulieren öffnet dabei neue Wege. Die Pläne bilden den graphischer Rahmen für die Bauleistung im Ganzen. Sie werden als pdf-Datei zur Bau- und Leistungsbeschreibung mitgeliefert. Das LV als GAEB-Datei. Vergleichen setzt Denken in Bewegung. Aus der Zeichnung (pdf-Datei) werden mit DBD-Kostenkalkül Interims-LV’s erzeugt. Zum Prüfen von Ausschreibungen und Kalkulieren von Angeboten. Für Geschosse braucht man hierzu ca. 30 Minuten. Detailliert werden Mengen und Leistungen als GAEB- und Excel-Datei erzeugt. Besonders wertvoll bei Leistungsprogrammen. Sehr effektiv können Beschriebe oder Grob-LV’s ohne Mengen in Verbindung mit den Plänen geprüft werden. Aus den abgeleiteten LV’s sind Angebote für funktionale Ausschreibungen schnell und sicher kalkuliert. Insbesondere wird das Vollständigkeits- und Mengenrisiko gemindert. Bei ausgeschriebenen Leistungsverzeichnissen ist zwischen öffentlichen und privaten AG zu unterscheiden. Interims-LV’s haben dabei keine oder eine besondere Bedeutung. Oft werden sie zur Spekulation aufgebaut. Es wird mischkalkuliert. Der öffentliche AG soll dies aufklären und bei Nachweis den Bieter von der Vergabe ausschließen. Praktisch wird auf chaotische Ausschreibungen mit chaotischen Angeboten reagiert. Weil in der Herde alle verrückt kalkulieren. Und später werden die Nachträge nach VOB "außerordentlich" nachgewiesen. Ein LV besteht aus vielen Positionen. Und man bedenke, dass oft "Mutter-LV’s" kopiert werden. Mit dem modellbasierten Prüfen und Kalkulieren sind die Abweichungen zwischen den LV’s und den Plänen erkennbar. Warum nicht gleich modellbasiert ausschreiben? In alter Frische!
Weiterführende Fachinformationen:Angebot, Angebotskalkulation, Auftraggeber, Auftragnehmer, Ausschreibung, Bauauftrag, Baukalkulation, Bau-Soll, Bauvertrag, Bieter, BIM, GAEB-Datenaustausch, Kosten, Kostenberechnung, Kostenkalkül, Leistungsverzeichnis, Lohnstunden, Materialliste, Mengenermittlung, Mengen-Wert-Gerüst, Mischkalkulation, Nachtrag, Nachtragsmanagement, Spekulationspreis, Wettbewerb
|
Stichwort-Index:
Themen:
Die grafische Baukalkulation hat eine große Zukunft - daran glaubt Klaus Schiller seit 20 Jahren. Er will aus Bildern Kostenberechnungen machen. Interview in bi BauMagazin
|